Wenn die kantonale Steuerbehörde einige Tage vor Eintritt der Veranlagungsverjährung Kenntnis von der wirtschaftlichen Ansässigkeit eines selbständig Erwerbenden erhält und die Veranlagung erst nach Eintritt der Verjährung eröffnet, kann sie die Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit mangels neuer Tatsache nicht im Rahmen des Nachsteuerverfahrens besteuern.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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