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Nachweis Auslandaufenthalt entscheidend für Steuerpflicht

  • 2. Mai 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Wer einen behaupteten Auslandaufenthalt nicht nachweisen kann, bleibt in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig. Das Revisionsverfahren ist ausgeschlossen, da der Auslandaufenthalt bereits in der Einsprache hätte belegt werden können.



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