Doppelbesteuerung: Ein Spezialsteuerdomizil (Geschäftsort) muss von der Steuerbehörde nachgewiesen werden. Eine ständige Anlage oder Einrichtung kann aufgefasst werden, wenn sich die fragliche Tätigkeit hauptsächlich dort abspielt. Andernfall genügt die Feststellung, dass die Einkünfte nicht dank einer - rudimentären - Einrichtung erwirtschaftet worden sind. Eine Steuerumgehung muss nicht geprüft werden.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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