Bei Liegenschaften im Privatvermögen können die Unterhaltskosten, abgezogen werden. Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen werden den Unterhaltskosten gleichgestellt. Der Nachweis, dass die Verglasung eines Balkons eine solche Energiesparmassnahme darstellt, obliegt den Steuerpflichtigen und es reicht nicht aus, dass sie lediglich eine Verkaufsdokumentation statt einer wissenschaftlichen Untersuchung vorlegen.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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