Wer Beiträge an bedürftige Familienmitglieder im Ausland leistet und diese in Abzug bringen möchte, muss den Beweis dafür erbringen, dass die in Abzug gebrachten Beiträge im Ausland tatsächlich empfangen worden sind
Nachweis für Unterstützungsabzug erforderlich
Aktualisiert: 2. Dez. 2024