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Nachweispflicht für Auslandsverluste bei selbständiger Tätigkeit

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Wer Verluste aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Ausland geltend machen will, muss nachweisen, dass diese geschäfts- oder berufsmässig begründet sind. Misslingt dieser Nachweis, können die Verluste in der Schweiz nicht abgezogen werden. Die Steuerbehörde muss diesbezüglich keine Schätzung oder Ermessensveranlagung vornehmen.



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