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Nachzahlungspflicht bei gelöschter Arbeitgeberin

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Können Quellensteuern nicht mehr bei der Arbeitgeberin erhältlich gemacht werden, da diese inzwischen von Amtes wegen aus dem Handelsregister gelöscht wurde, so kann die steuerpflichtige Person vom kantonalen Steueramt zur Nachzahlung der von ihr geschuldeten Quellensteuer verpflichtet werden.



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