Nach aDBA CH - USA kann die in der Schweiz wohnhafte Person für ihre Einkünfte aus dem in den USA liegenden unbeweglichen Vermögen die sog. Nettobesteuerung wählen, welche dazu führt, dass sie in den USA auf Nettobasis besteuert wird. In diesem Fall wird sie gleich behandelt, wie wenn sie dort eine Betriebstätte unterhalten würde. Daraus folgt umgekehrt, dass die Aufwendungen, welche in den USA im Rahmen der Nettobesteuerung zum Abzug gebracht werden können, nur dort und nicht auch in der Schweiz zu berücksichtigen sind.
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