Neue Begehren sind vor Bundesgericht unzulässig. Da der Beschwerdeführer im vorinstanzlichen Verfahren lediglich die Gewährung des Abzuges der Kosten für den Arbeitsweg beantragt hat, kann das Bundesgericht nicht überprüfen, ob sich der Wohnsitz des Beschwerdeführers überhaupt noch im betreffenden Kanton befunden hat.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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