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AutorenbildMichal Sosnecki

Neue Ermessensveranlagung für spätere Steuerperioden möglich

Die Steuerbehörden sind für spätere Steuerperioden nicht an die in einem bestimmten Steuerjahr vorgenommene Ermessensveranlagung gebunden, sondern können für spätere Steuerperioden das Einkommen ermessensweise neu festsetzen.



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