Neue Ermessensveranlagung für spätere Steuerperioden möglich
- Michal Sosnecki
- 27. Okt. 2020
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Die Steuerbehörden sind für spätere Steuerperioden nicht an die in einem bestimmten Steuerjahr vorgenommene Ermessensveranlagung gebunden, sondern können für spätere Steuerperioden das Einkommen ermessensweise neu festsetzen.