top of page

Neue Ermessensveranlagung für spätere Steuerperioden möglich

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 27. Okt. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Die Steuerbehörden sind für spätere Steuerperioden nicht an die in einem bestimmten Steuerjahr vorgenommene Ermessensveranlagung gebunden, sondern können für spätere Steuerperioden das Einkommen ermessensweise neu festsetzen.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page