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Nichteintreten auf Einheitsbeschwerde wegen fehlender Anträge und Bezugnahme

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 5. Juli 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Einheitsbeschwerde: Soweit keine klaren Anträge gestellt werden und auf die Erwägungen der Vorinstanz nicht Bezug genommen wird, wird auf eine Einheitsbeschwerde nicht eingetreten.



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