Nichteintreten auf Einheitsbeschwerde wegen fehlender Anträge und Bezugnahme
- Michal Sosnecki
- 5. Juli 2007
- 1 Min. Lesezeit
Einheitsbeschwerde: Soweit keine klaren Anträge gestellt werden und auf die Erwägungen der Vorinstanz nicht Bezug genommen wird, wird auf eine Einheitsbeschwerde nicht eingetreten.