Nichtigkeit bei falschem Steuerschuldner der Grundstückgewinnsteuer
- Thanusiya Wimalanathan
- 2. Mai 2008
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Nichtigkeit einer Verfügung: Bei der luzernischen Grundstückgewinnsteuer ist der Veräusserer des Grundstückes Steuerschuldner. Wird die Grundstückgewinnsteuer einer anderen an der Veräusserung des Grundstückes beteiligten Partei auferlegt, so ist die Verfügung nichtig.