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Nichtigkeit bei falschem Steuerschuldner der Grundstückgewinnsteuer

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 2. Mai 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Nichtigkeit einer Verfügung: Bei der luzernischen Grundstückgewinnsteuer ist der Veräusserer des Grundstückes Steuerschuldner. Wird die Grundstückgewinnsteuer einer anderen an der Veräusserung des Grundstückes beteiligten Partei auferlegt, so ist die Verfügung nichtig.



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