Die Steuerverwaltung darf bei einer Ermessenstaxation im Rahmen eines Nachsteuer- und Steuerhinterziehungsverfahrens auf Zahlen der Eidgenössischen Steuerverwaltung abstellen, welche diese im Rahmen eines Mehrwertsteuerverfahrens ermittelt hat.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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