Nutzung von MWST-Daten für Ermessenstaxation
- Michal Sosnecki
- 28. März 2017
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Die Steuerverwaltung darf bei einer Ermessenstaxation im Rahmen eines Nachsteuer- und Steuerhinterziehungsverfahrens auf Zahlen der Eidgenössischen Steuerverwaltung abstellen, welche diese im Rahmen eines Mehrwertsteuerverfahrens ermittelt hat.