top of page

Nutzung von MWST-Daten für Ermessenstaxation

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 28. März 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Die Steuerverwaltung darf bei einer Ermessenstaxation im Rahmen eines Nachsteuer- und Steuerhinterziehungsverfahrens auf Zahlen der Eidgenössischen Steuerverwaltung abstellen, welche diese im Rahmen eines Mehrwertsteuerverfahrens ermittelt hat.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page