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Objektive Eignung entscheidet über landwirtschaftliche Nutzung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 17. Juli 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Für die Beurteilung, ob ein Grundstück für die landwirtschaftliche Nutzung nach BGBB geeignet ist, ist primär die objektive Eignung des Grundstücks und nicht die subjektive aktuelle Nutzung massgebend.



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