Objektive Eignung entscheidet über landwirtschaftliche Nutzung
- Michal Sosnecki
- 17. Juli 2018
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Für die Beurteilung, ob ein Grundstück für die landwirtschaftliche Nutzung nach BGBB geeignet ist, ist primär die objektive Eignung des Grundstücks und nicht die subjektive aktuelle Nutzung massgebend.