Optionsanleihe als steuerbarer Vermögensertrag nach DBG
- Michal Sosnecki
- 17. Okt. 2007
- 1 Min. Lesezeit
Die in Frage stehende Optionsanleihe fällt in den Anwendungsbereich von Art. 20 Abs. 1 lit. a DBG. Demnach bilden der Jahreszins sowie die Einmalentschädigung (Emissionsdisagio als Differenz zwischen Ausgabewert und Rückzahlungswert) am Ende der Laufzeit steuerbaren Vermögensertrag.