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Parteispendenabzug verstößt gegen das Steuerharmonisierungsgesetz

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 7. Juni 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Der in verschiedenen Kantonen vorgesehene Parteispendenabzug ist unzulässig, denn er widerspricht dem Steuerharmonisierungsgesetz



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