Wird bei der Veranlagung anstelle der effektiven Kosten der Pauschalabzug berücksichtigt, sind damit die Unterhaltskosten inkl. energiesparende Massnahmen konsumiert. Diese Kosten können später nicht als Anlagekosten bei der Grundstückgewinnsteuer geltend gemacht werden.
top of page
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
bottom of page