Pauschalabzug konsumiert spätere Abzüge bei Grundstückgewinnsteuer
- Michal Sosnecki
- 12. Mai 2020
- 1 Min. Lesezeit
Wird bei der Veranlagung anstelle der effektiven Kosten der Pauschalabzug berücksichtigt, sind damit die Unterhaltskosten inkl. energiesparende Massnahmen konsumiert. Diese Kosten können später nicht als Anlagekosten bei der Grundstückgewinnsteuer geltend gemacht werden.