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Pfandausfälle nicht anrechenbar bei Grundstückgewinnsteuer im Kanton Bern

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Pfandausfälle können bei der Grundstückgewinnsteuer im Kanton Bern weder als Teil des Erwerbspreises noch als Teil der anrechenbaren Aufwendungen geltend gemacht werden.



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