Bei der Ermittlung, ob ein Grundstück zum Privat- oder Geschäftsvermögen gehört (Präponderanzmethode), werden nur die effektiv genutzten Räumlichkeiten verglichen. Leerstehende Räume dürfen nicht dem geschäftlichen Teil zugeordnet werden.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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