Prüfungspflicht bei Ermessensveranlagung
- Thanusiya Wimalanathan
- 22. Dez. 2010
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Auch bei einer Ermessensveranlagung hat die Steuerbehörde alle vorgelegten Dokumente zu prüfen. Nur dort wo Unklarheiten bestehen, darf sie eine Schätzung vornehmen.