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Privatärztliche Tätigkeit im Spital als unselbständige Erwerbstätigkeit

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 2. Apr. 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Erfolgt die privatärztliche Tätigkeit in den Räumlichkeiten eines öffentlichen Spitals und besteht - mangels Einsatz von Kapital - kein eigentliches Unternehmerrisiko, so handelt es sich um eine unselbständige Erwerbstätigkeit und die Einkünfte sind im Wohnsitzkanton und nicht im Arbeitsortkanton zu versteuern.



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