Privatärztliche Tätigkeit im Spital als unselbständige Erwerbstätigkeit
- Thanusiya Wimalanathan
- 2. Apr. 2004
- 1 Min. Lesezeit
Erfolgt die privatärztliche Tätigkeit in den Räumlichkeiten eines öffentlichen Spitals und besteht - mangels Einsatz von Kapital - kein eigentliches Unternehmerrisiko, so handelt es sich um eine unselbständige Erwerbstätigkeit und die Einkünfte sind im Wohnsitzkanton und nicht im Arbeitsortkanton zu versteuern.