top of page

Privat- und Geschäftsvermögen: Alternativgut und Unterbeteiligung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 25. Mai 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Wenn die Steuerverwaltung bei einem Alternativgut keine Meldung an die AHV vornimmt, hat sie die Qualifikation als Privat- oder Geschäftsvermögen nicht offengelassen, sondern hat das Gut als Privatvermögen qualifiziert. Wenn ein Einzelunternehmer eine 5 prozentige «atypische Unterbeteiligung» nach deutschem Recht hält, qualifiziert diese als Geschäftsvermögen, wenn sie zumindest überwiegend in enger Beziehung zur selbständigen Erwerbstätigkeit steht.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page