Sondersteuer auf Liquidationsgewinn: Eine steuerneutrale Privatentnahme ist nur möglich, wenn die Liegenschaft vorwiegend privat genutzt und damit der geschäftlich genutzte Teil wegen der Präponderanzmethode systembedingt zu Privatvermögen wird (vorliegend von der Vorinstanz nicht beurteilt). Es ist zu berücksichtigen, dass es bei der Anwendung der Präponderanzmethode nicht ohne weiteres angeht, einem Eigenmietwert, der seit Jahren unverändert geblieben ist und offensichtlich nicht dem Marktwert entspricht, einen effektiv erzielten Mietzins gegenüberzustellen.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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