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Privatentnahme steuerneutral bei überwiegend privater Nutzung der Liegenschaft

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 9. Mai 2005
  • 1 Min. Lesezeit

Sondersteuer auf Liquidationsgewinn: Eine steuerneutrale Privatentnahme ist nur möglich, wenn die Liegenschaft vorwiegend privat genutzt und damit der geschäftlich genutzte Teil wegen der Präponderanzmethode systembedingt zu Privatvermögen wird (vorliegend von der Vorinstanz nicht beurteilt). Es ist zu berücksichtigen, dass es bei der Anwendung der Präponderanzmethode nicht ohne weiteres angeht, einem Eigenmietwert, der seit Jahren unverändert geblieben ist und offensichtlich nicht dem Marktwert entspricht, einen effektiv erzielten Mietzins gegenüberzustellen.



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