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Privilegierte Besteuerung nach Tätigkeit Aufgabe

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Wird die selbständige Erwerbstätigkeit als gewerbsmässiger Liegenschaftshändler aufgegeben, darf der Veräusserungserlös aus dem Verkauf der letzten Liegenschaft privilegiert besteuert werden, auch wenn der Liegenschaftshändler danach noch eine nicht selbst bewohnte Liegenschaft im Privatvermögen hält.



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