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Provisorische Verlustscheine begründen keine Zahlungsunfähigkeit

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 12. Aug. 2003
  • 1 Min. Lesezeit

Provisorische Verlustscheine bedeuten keine Zahlungsunfähigkeit im Sinne des Gesetzes, so dass der Ehegatte gleichwohl haftet.



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