Quellensteuer auf Freizügigkeitsleistung bei Wegzug
- Thanusiya Wimalanathan
- 30. Apr. 2004
- 1 Min. Lesezeit
Die infolge Wegzug ins Ausland per 31.7. am gleichen Tag erfolgte Freizügigkeitsleistung ist mit der Quellensteuer und nicht im ordentlichen Verfahren zu erfassen.