Verrechnungssteuer: Wenn jemand die Dividende aus einer GmbH in seiner Steuererklärung nicht deklariert, jedoch das Formular 110 der Steuererklärung beilegt, ist der Rückerstattungsanspruch der Verrechnungssteuer – aufgrund des seit dem 1. Januar 2019 geltenden Verrechnungssteuergesetzes – nicht verwirkt.
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Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
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