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Rückerstattung zu viel bezahlter Steuern

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Zuviel erhobene Steuern sind zurückzuerstatten; dem Steuerpflichtigen steht ein entsprechender Rückerstattungsanspruch zu. Gegen den Entscheid über einen solchen Anspruch stehen dem Steuerpflichtigen die gleichen Rechtsmittel zu wie gegen die Veranlagungsverfügung.



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