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Rückkauf aufgeschobener Leibrente: Besteuerung nur des Ertragsanteils

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 16. Feb. 2009
  • 1 Min. Lesezeit

Änderung der Rechtsprechung: Besteuerung des Rückkaufs einer aufgeschobenen Leibrente: Bei einer Vertragsdauer von weniger als fünf Jahren handelt es sich nicht um eine Vorsorgeleistung. Deshalb ist eine Besteuerung von 40 Prozent der Rückkaufssumme (zum Rentensatz) nicht zulässig. Steuerbar ist in diesen Fällen nur die effektive Ertragskomponente.



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