Rückkauf bei Zahlungsunfähigkeit ändert nichts an Grundstückgewinnsteuer
- Michal Sosnecki
- 12. Okt. 2005
- 1 Min. Lesezeit
Grundstückgewinnsteuer: Der Rückkauf eines Grundstücks (infolge Zahlungsunfähigkeit des Erwerbers) ändert an der Steuerbarkeit des mit der ursprünglichen Veräusserung erzielten Grundstückgewinns nichts.