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Rückkauf bei Zahlungsunfähigkeit ändert nichts an Grundstückgewinnsteuer

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 12. Okt. 2005
  • 1 Min. Lesezeit

Grundstückgewinnsteuer: Der Rückkauf eines Grundstücks (infolge Zahlungsunfähigkeit des Erwerbers) ändert an der Steuerbarkeit des mit der ursprünglichen Veräusserung erzielten Grundstückgewinns nichts.



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