Rückstellung für drohende Konventionalstrafe zulässig
- Thanusiya Wimalanathan
- 12. Okt. 2012
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Besteht das Risiko, dass in Folgejahren eine Konventionalstrafe aus einem Werkvertrag bezahlt werden muss, ist eine diesbezügliche Rückstellung geschäftsmässig begründet, gegebenenfalls sogar handelsrechtlich zwingend.