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Rückstellung für drohende Konventionalstrafe zulässig

  • 11. Okt. 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Besteht das Risiko, dass in Folgejahren eine Konventionalstrafe aus einem Werkvertrag bezahlt werden muss, ist eine diesbezügliche Rückstellung geschäftsmässig begründet, gegebenenfalls sogar handelsrechtlich zwingend.


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