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Rückstellung muss bei undurchsetzbarer Forderung aufgelöst werden

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 23. Aug. 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Eine Rückstellung kann - und muss - aufgelöst werden, sobald die rechtliche Durchsetzung der entsprechenden Forderung offensichtlich unmöglich wird.



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