Rückstellungen nur bei konkreten Forschungsprojekten
- Michal Sosnecki
- 29. Mai 2018
- 1 Min. Lesezeit
Rückstellungen für «Forschungs- und Entwicklungsaufträge an Dritte“ können nur abgezogen werden, wenn bereits konkrete Projekte bestehen und dies nachgewiesen werden kann.