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Rückstellungen nur bei konkreten Forschungsprojekten

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 29. Mai 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Rückstellungen für «Forschungs- und Entwicklungsaufträge an Dritte“ können nur abgezogen werden, wenn bereits konkrete Projekte bestehen und dies nachgewiesen werden kann.



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