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Rückweisungsentscheid als Zwischenentscheid: Kein wiedergutzumachender Nachteil bei Kostenentscheid

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 26. März 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Gerichtskosten: Im Verfahren der staatsrechtlichen Beschwerde gelten Rückweisungsentscheide grundsätzlich als Zwischenentscheide, und zwar sogar dann, wenn sie mit einem materiellen Teilendentscheid verbunden sind. Selbst wenn der kantonale Entscheid nur mit Bezug auf die Kosten oder Entschädigungsregelung angefochten werden soll, gilt das Erfordernis des nicht wiedergutzumachenden Nachteils. Kostenentscheide bringen in der Regel keinen solchen Nachteil mit sich.



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