top of page

Rückwirkender Steuererlass im Kanton Bern

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 13. Aug. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Ein rückwirkender Erlass ist im Kanton Bern nur für Steuerbeträge möglich, die unter (ausdrücklichem oder sich aus den Umständen ergebendem) Vorbehalt bezahlt worden sind.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page