Die nachträgliche Rückleistung der in den Vorjahren erhaltenen Arbeitslosenentschädigungen ist nicht im Steuerjahr der Rückleistung abziehbar. Es liegt hingegen ein Revisionsgrund in Bezug auf die Steuerperioden, in denen die Arbeitslosenentschädigungen ausbezahlt und besteuert wurden, vor.
top of page
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
bottom of page