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Rückzug der Beschwerde führt zu Kostenpflicht für die Partei

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 1. Feb. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Zieht eine Partei ihre Beschwerde zurück, so gilt sie für die Kostenregelung als unterlegene Partei. Sie hat die Kosten des Verfahrens zu tragen und sie hat keinen Anspruch auf Parteientschädigung.



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