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Rüge der Leistungsfähigkeitsbesteuerung als unzulässiges Novum im Beschwerdeverfahren

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 29. Apr. 2005
  • 1 Min. Lesezeit

 Im Verfahren der staatsrechtlichen Beschwerde ist die Rüge, der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Art. 127 BV) werde durch die Nichtberücksichtigung von massiven Verluste verletzt, ein unzulässiges Novum.



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