Solidarhaftung Ehegatten: Die Rüge einer (materiellrechtlichen) Frage bezüglich Solidarhaftung kann vor Bundesgericht nicht vorgebracht werden, soweit die Vorinstanz hierzu nicht Stellung genommen hat. Einzig die (formelle) Eintretensfrage kann geprüft werden, nämlich ob ein angefochtener Nichteintretensentscheid verfassungsskonform ist.
Rüge zur Solidarhaftung von Ehegatten vor Bundesgericht nur beschränkt zulässig
Aktualisiert: 4. Nov. 2024