Wird bei der Ermittlung der Anlagekosten von alten Liegenschaften auf den Realwert zu einem bestimmten Zeitpunkt abgestellt, ist dies zulässig, sofern der Realwert den Verkehrswert zu diesem Zeitpunkt realitätsgerecht wiedergibt. Ein Einschlag ist nur zulässig, wenn dieser sich wirtschaftlich begründen lässt.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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