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Rechtsmittel gegen Berichtigung nur für geänderte Teile

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 10. Nov. 2016
  • 1 Min. Lesezeit

Gegen eine Berichtigung können die gleichen Rechtsmittel ergriffen werden wie gegen den früheren Entscheid. Anfechtbar ist jedoch nur derjenige Teil der berichtigten Verfügung, der tatsächlich abgeändert worden ist.



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