Rechtsmittel gegen Berichtigung nur für geänderte Teile
- Michal Sosnecki
- 10. Nov. 2016
- 1 Min. Lesezeit
Gegen eine Berichtigung können die gleichen Rechtsmittel ergriffen werden wie gegen den früheren Entscheid. Anfechtbar ist jedoch nur derjenige Teil der berichtigten Verfügung, der tatsächlich abgeändert worden ist.