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Rechtsmittel gegen Berichtigung nur für geänderte Teile

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Gegen eine Berichtigung können die gleichen Rechtsmittel ergriffen werden wie gegen den früheren Entscheid. Anfechtbar ist jedoch nur derjenige Teil der berichtigten Verfügung, der tatsächlich abgeändert worden ist.



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