Rechtsmittelfrist läuft ab Zustellung an Vertreter
- Thanusiya Wimalanathan
- 17. Sept. 2004
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Wenn die Steuerbehörde nach Treu und Glauben von einem Vertretungsverhältnis ausgehen kann, ist die Eröffnung an den Vertreter rechtsgültig. Die Rechtsmittelfrist beginnt folglich bereits mit der Zustellung der Verfügung an den Vertreter zu laufen. Ob das Vertretungsverhältnis tatsächlich (noch) besteht, ist unerheblich.