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Reduzierte Pauschalgebühr bei Rückzug der Beschwerde

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 14. Aug. 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Bei Beschwerderückzug kann für das bundesgerichtliche Verfahren eine reduzierte Pauschalgebühr von CHF 300.00 auferlegt werden.



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