Reduzierte Pauschalgebühr bei Rückzug der Beschwerde
- Michal Sosnecki
- 14. Aug. 2007
- 1 Min. Lesezeit
Bei Beschwerderückzug kann für das bundesgerichtliche Verfahren eine reduzierte Pauschalgebühr von CHF 300.00 auferlegt werden.
Bei Beschwerderückzug kann für das bundesgerichtliche Verfahren eine reduzierte Pauschalgebühr von CHF 300.00 auferlegt werden.
Ausschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).