Die Aktionäre einer Weinhandelsgesellschaft können die Auslagen für nahezu wöchentliche Besuche in denselben Restaurants insgesamt nicht als geschäftsmässig begründete Kosten geltend machen, womit sich die Ausscheidung eines angemessenen Privatanteils erübrigt.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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