Rentenbesteuerung: Mit Blick auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Steuerpflichtigen kommt es nicht darauf an, ob dieser seine Rente nach deren Überweisung auf sein Bankkonto (freiwillig) zur Schuldentilgung verwendet oder ob ihm diese Art der Einkommensverwendung durch eine Pfändung aufgezwungen und der für die Schuldentilgung bestimmte Rententeil direkt ans Betreibungsamt bezahlt wird.
Rentenbesteuerung unabhängig von Schuldentilgung oder Pfändung
Aktualisiert: 4. Nov. 2024