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Revisionsgründe für rechtskräftige Bundesgerichtsurteile

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Revision: Entscheidungen des Bundesgerichts werden mit ihrer Ausfällung rechtskräftig; auf sie kann nur bei Vorliegen eines gesetzlichen Revisionsgrundes gemäss Art. 121 bis 123 BGG zurückgekommen werden.



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