Revisionsgründe für rechtskräftige Bundesgerichtsurteile
- Michal Sosnecki
- 18. Juni 2007
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Revision: Entscheidungen des Bundesgerichts werden mit ihrer Ausfällung rechtskräftig; auf sie kann nur bei Vorliegen eines gesetzlichen Revisionsgrundes gemäss Art. 121 bis 123 BGG zurückgekommen werden.