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Revisionsgrund bei Nichtberücksichtigung von Akteninhalten

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 19. Juli 2011
  • 1 Min. Lesezeit

Nimmt das Bundesgericht den Inhalt eines bei den Akten liegenden Schriftstücks nicht zur Kenntnis, so kann ein Revisionsgrund vorliegen.



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