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AutorenbildMichal Sosnecki

SBB-Steuerbefreiung bei Grundstückgewinnen nur für ÖV-Leistungen

Die SBB sind nur soweit von den kantonalen Grundstückgewinnsteuern befreit, wie sie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr erbringt (Praxisänderung).



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