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SBB-Steuerbefreiung nur für Leistungen im öffentlichen Verkehr

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Die SBB sind nur soweit von den kantonalen Gewinn- und Kapitalsteuern befreit, wie sie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr erbringt (Praxisänderung).



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