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Schätzung bei fehlendem Nachweis steuermindernder Tatsachen

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit: Steuermindernde Tatsachen sind von der steuerpflichtigen Person nachzuweisen. Bei Unmöglichkeit des strikten Nachweises notorisch steuermindernder Tatsachen soll jedoch nicht ausschliesslich nach dieser Beweislastregel entschieden werden. Der unzweifelhaft entstandene mutmassliche Aufwand soll geschätzt und mitberücksichtigt werden.



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